maxQ. | Erkrath
Gemäß der Richtlinie zur Qualifizierung von Betreuungskräften nach § 43b SGB XI (vormals §87b SGB XI) ist die Teilnahme an einer jährlichen 2-tägigen Fortbildung verpflichtend. Wir möchten Ihnen in dieser Fortbildungsreihe vertiefende und ergänzende Themen zum Tätigkeitsfeld der Betreuungskräfte anbieten. Zielgruppe: Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (vormals §87b SGB XI) in Altenpflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Tagespflegeeinrichtungen für dementiell Erkrankte. Sehr gerne nehmen wir auch Ihren konkreten Schulungsbedarf auf und stellen Fortbildungsinhalte individuell für Sie zusammen. Voraussetzung: Nachweis/Zertifikat über die absolvierte Ausbildung als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (vormals §87b SGB XI). Dauer: Gesetzlich geforderte Schulung umfasst 16 Unterrichtseinheiten/-stunden. ‒
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